Hort an der Sine-Cura-Schule

Aufnahmealter:

  • ab Schulalter
  • bis zum 14. Lebensjahr

Öffnungszeiten:

  • Schulzeit: 13:30 - 17:00 Uhr
  • Ferienzeit: 07:30 - 17:00 Uhr

Profil / Konzept der Einrichtung:

  • enge und professionelle Kooperation mit der Sine-Cura-Schule
  • Hort als qualitative Ergänzung zur Schule
  • sie lernen Unbekanntes auszuprobieren
  • Freude an freiem Spiel und Bewegung in der Natur
  • Erwerb von lebenspraktischen Fähigkeiten und Fertigkeiten
Angebote der Einrichtung
  • jedes Kind ist einzigartig und bedarf unserer Zuwendung
  • individuelle Hausaufgabenbetreuung in kleinen Gruppen
  • abwechslungsreiche, individuelle Ferienbetreuung
  • jahreszeitliche Angebote
  • Zusammenarbeit mit den Eltern
  • Hortfeste zu den Sommerferien und an Weihnachten
Rechtsgrundlagen

Gesetz zur Förderung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege des Landes Sachsen-Anhalt (KiFöG)

Bescheide des Landkreises Harz erfolgen auf Rechtsgrundlage der Gewährung teilstationärer Hilfen nach §§ 53, 54 Zwölften Buch Sozialgesetzbuch - SGB XII.

Übernahme Kostenbeitrag für eine Kindertagesstätte

Unter bestimmten Voraussetzungen besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Gebührenbefreiung für eine Kindertagesstätte zu stellen. Wenden Sie sich hierzu bitte an den Landkreis Harz.
Informationen hierüber, Ansprechpartner sowie Antragsformulare hierzu finden Sie auf der Internetseite des Landkreises Harz

Das Bildungs- und Teilhabepaket

Im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes können Sie finanzielle Hilfen, z. B. für die Kosten für die Mittagessenversorgung in einer Kita, beantragen. Ausführliche Informationen zu den möglichen Leistungen finden Sie auf den Internetseiten der KoBa - Jobcenter Landkreis Harz. Und hier finden Sie Ansprechpartner und Kontaktmöglichkeiten zum Bildungs- und Teilhabepaket.

Hort an der Sine-Cura-Schule

Starenweg 19 |06485 Gernrode

Ansprechpartnerin: Bettina Weinberg

Telefon: 03946. 98 10 - 533 I Mobil: 01 51. 11 34 65 56

Mail: b.weinberg@meine-lebenshilfe.de